gültig ab Mai 2025
Eine dauerhafte Abmeldung vom Reitunterricht, den Longenstunden und den Shettystunden muss mindestens 4 Wochen vor Monatsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
Ein spontanes oder vorübergehendes Abmelden vom Reitunterricht, den Longenstunden und den Shettystunden ist nicht möglich. Falls eine Reit-/Longen- oder Shettystunde nicht wahrgenommen werden kann, verliert die gebuchte Stunde ihre Gültigkeit.